Erschließungsbeitrag: Was Sie als Bauherr zahlen müssen und wie Sie es richtig verstehen

Ein Erschließungsbeitrag, eine einmalige Gebühr, die Gemeinden von Grundstücksbesitzern für den Anschluss an Straßen, Wasser, Abwasser und Strom erheben. Auch bekannt als Erschließungskosten, ist er kein Steuernachtrag, sondern eine direkte Gegenleistung für die physische Erschließung Ihres Grundstücks. Viele Bauherren überrascht er – oft erst, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist. Dabei ist er in Österreich und Deutschland gesetzlich geregelt und kommt bei fast jedem neu erschlossenen Grundstück vor.

Der Erschließungsbeitrag hängt von drei Dingen ab: der Größe Ihres Grundstücks, der Art der Erschließung (Straße, Kanal, Leitungen) und den lokalen Kosten der Gemeinde. Ein Grundstück mit direktem Anschluss an eine bereits bestehende Straße kostet weniger als eines, das erst durch einen neuen Weg erschlossen werden muss. Die Gemeinde berechnet die Kosten nach einem festen Satz – oft pro Quadratmeter Grundstücksfläche oder pro angeschlossenes Haus. In manchen Kommunen liegen die Kosten zwischen 5.000 und 20.000 Euro, besonders in wachsenden Gebieten oder bei Neubaugebieten mit hohen Infrastrukturkosten. Wichtig: Sie zahlen nicht für den Bau der Straße selbst, sondern für Ihren individuellen Anschluss daran.

Ein Baugrundstück, ein Grundstück, das für den Bau von Wohn- oder Gewerbegebäuden geeignet und erschlossen ist, ist nur dann wirklich nutzbar, wenn alle Leitungen da sind. Ohne Erschließungsbeitrag gibt es keinen Anschluss an die öffentliche Infrastruktur – und ohne Anschluss keine Baugenehmigung. Auch wenn Sie denken, dass die Gemeinde das alles kostenlos bereitstellt: Nein, die Kosten werden auf die Nutzer umgelegt. Das ist fair – wer profitiert, zahlt. Aber das bedeutet nicht, dass Sie sich alles gefallen lassen müssen. Sie haben das Recht, die Kalkulation zu prüfen. Fragt die Gemeinde nach, ob Sie die Beitragsberechnung einsehen können. Oft stecken Fehler drin: falsche Flächenangaben, doppelte Abrechnung oder unnötige Leitungen.

Der Erschließungsbeitrag, eine einmalige Gebühr, die Gemeinden von Grundstücksbesitzern für den Anschluss an Straßen, Wasser, Abwasser und Strom erheben ist kein Hindernis – aber ein Faktor, den Sie in Ihre Gesamtkalkulation einbeziehen müssen. Viele Bauherren unterschätzen ihn, weil er nicht in den Kaufpreis des Grundstücks eingerechnet ist. Dabei ist er oft der zweitgrößte Posten nach dem Grundstückspreis selbst. Planen Sie ihn mit ein, wenn Sie Ihre Finanzierung aufstellen. Nutzen Sie Förderungen für Erschließungskosten, falls verfügbar. Einige Gemeinden bieten Ratenzahlung an – fragen Sie danach. Und wenn Sie ein altes Grundstück kaufen, das schon erschlossen ist: Prüfen Sie, ob der Beitrag schon bezahlt wurde. Manchmal ist er in den Grundbuchunterlagen vermerkt.

Was Sie in dieser Sammlung finden: klare Erklärungen dazu, wie Erschließungsbeiträge berechnet werden, wie Sie sie anfechten können, welche Gemeinden besonders hohe Kosten verlangen, und wie Sie mit anderen Kosten wie Baugenehmigungsgebühren oder Grundsteuer zusammenhängen. Sie finden auch Beispiele aus der Praxis – wo jemand 12.000 Euro gespart hat, weil er die Berechnung hinterfragt hat. Und was Sie tun müssen, wenn die Gemeinde plötzlich einen neuen Beitrag verlangt, obwohl das Grundstück schon mal verkauft wurde. Es geht nicht um juristischen Jargon. Es geht um Ihre Geldbörse.

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