Vorfälligkeitsentschädigung: Was Sie wirklich wissen müssen

Wenn Sie einen Kredit vorzeitig zurückzahlen, kann Ihre Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, eine Gebühr, die Banken für den Verlust an Zinseinnahmen verlangen, wenn ein Darlehen früher als vereinbart beendet wird. Auch bekannt als Vorfälligkeitsgebühr, ist sie kein willkürlicher Kostenpunkt – sie hat klare Regeln, die Sie kennen sollten. Viele Menschen glauben, sie müssten diese Gebühr immer zahlen. Das stimmt nicht. Es gibt Situationen, in denen sie rechtlich nicht fällig ist – und andere, in denen sie nur teilweise berechnet werden darf.

Die Kreditvertrag, der verbindliche Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Bank, der alle Bedingungen der Finanzierung festlegt, einschließlich Zinsen, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten ist Ihr wichtigstes Dokument. Darin steht, ob und unter welchen Bedingungen eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Meistens tritt sie bei Festzinsdarlehen auf, weil die Bank auf feste Zinszahlungen angewiesen ist. Bei variablen Zinsen ist sie oft nicht vorgesehen – die Bank passt den Zins einfach an. Auch bei einer Darlehensrückzahlung, die durch einen Wechsel der Immobilie, eine Erbschaft oder eine günstigere Finanzierung ausgelöst wird wird sie häufig fällig. Aber: Wenn Sie innerhalb der ersten zehn Jahre des Vertrags kündigen, darf die Bank nur noch einen Teil der Entschädigung verlangen – und nach zehn Jahren ist sie komplett weg. Das ist kein Geheimnis, aber viele wissen es nicht.

Die Berechnung ist kompliziert – und oft übertrieben. Banken nutzen Formeln, die den verlorenen Zinsgewinn schätzen, aber sie dürfen nicht mehr verlangen, als sie tatsächlich verlieren. Einige Banken übertreiben bewusst – und viele Kunden zahlen einfach, weil sie denken, sie hätten keine Wahl. Dabei können Sie die Berechnung prüfen. Fragt die Bank nach der Entschädigung? Fordern Sie die detaillierte Rechnung an. Vergleichen Sie sie mit den gesetzlichen Vorgaben. Oft bleibt nach Prüfung nur noch ein Bruchteil übrig – oder gar nichts.

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen und den Kredit ablösen, ist die Vorfälligkeitsentschädigung besonders häufig ein Problem. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn Sie einen neuen Kredit bei derselben Bank aufnehmen, ist die Gebühr oft nicht fällig. Oder wenn Sie den Kredit über eine andere Bank refinanzieren, kann die alte Bank trotzdem nur eine begrenzte Summe verlangen – je nach Restlaufzeit und Zinsdifferenz. Es gibt keine pauschale Regel, aber es gibt klare Gesetze, die Ihnen helfen.

In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Beispiele, wie andere Menschen diese Gebühr umgangen haben, welche Vertragsklauseln besonders kritisch sind und wie Sie mit Ihrer Bank richtig verhandeln. Sie erfahren, wann Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind – und wann Sie einfach zu viel zahlen. Es geht nicht darum, die Bank zu überlisten. Es geht darum, Ihre Rechte zu kennen – und nicht mehr zu zahlen, als Sie wirklich müssen.

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