Barrierefreie Türen und Wenderadien: Die wichtigsten Normmaße nach DIN 18040

Wenn du eine Tür öffnest, denkst du nicht daran, wie schwer sie ist oder ob du mit dem Rollstuhl oder dem Kinderwagen durchpasst. Doch für viele Menschen ist genau das der Unterschied zwischen Selbstständigkeit und Abhängigkeit. Die barrierefreie Türbreite und der richtige Wenderadius sind keine optionalen Details - sie sind lebenswichtig. In Deutschland gilt seit 2010 die DIN 18040 als verbindliche Regel für barrierefreies Bauen. Sie legt fest, wie breit eine Tür sein muss, wie groß der Platz zum Wenden sein soll und wo es kritische Engpässe gibt. Viele Planer und Bauherren machen immer noch Fehler - oft, weil sie die Norm nicht richtig verstehen. Hier bekommst du die klaren, praktischen Zahlen - ohne Baurecht-Jargon, nur das, was du wirklich brauchst.

Wie breit muss eine barrierefreie Tür sein?

Eine Tür, die du mit der Hand öffnen kannst, ist noch lange nicht barrierefrei. Die DIN 18040-2:2011-09 schreibt für alle Türen in Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsflächen eine mindestens 0,80 Meter breite lichte Öffnung vor. Das ist die reine Durchgangsbreite - also die freie Fläche zwischen dem Türblatt und dem Rahmen, wenn die Tür ganz geöffnet ist. Kein Abzug für Dichtungen, keine Ausnahme für alte Gebäude. 80 Zentimeter ist die absolute Mindestgrenze.

Doch hier kommt ein häufiger Fehler: Viele denken, 80 cm reichen aus - und installieren eine Tür mit 90 cm Gesamtbreite. Aber wenn das Türblatt 85 cm misst und der Rahmen 5 cm dick ist, bleibt nur 80 cm frei. Und wenn die Tür nicht perfekt ausgerichtet ist, schließt sie leicht. Dann bleibt nur 78 cm. Und das ist zu wenig. Deshalb: Plan immer mit 90 cm lichter Öffnung. Das gibt dir Puffer für Montagetoleranzen, Dichtungen und spätere Anpassungen.

Die Höhe ist genauso wichtig. Türen müssen mindestens 2,05 Meter hoch sein. Für großwüchsige Menschen oder Personen mit Stützgeräten reicht das knapp aus. Einige Experten empfehlen 2,10 m, besonders in Wohnungen, die für ältere Menschen oder Menschen mit körperlicher Einschränkung geplant werden. Aber 2,05 m ist die gesetzliche Mindestvorgabe - und sie gilt für alle Türen, auch für die im Bad oder im Schlafzimmer.

Wann ist ein Durchgang anders als eine Tür?

Ein Durchgang ist keine Tür. Er ist eine Öffnung in einer Wand, ohne Türblatt. Und hier gelten strengere Regeln. Die DIN 18040-1:2010-10 schreibt für Durchgänge in Verkehrsflächen eine mindestens 90 cm breite lichte Öffnung vor. Warum? Weil Menschen mit Rollstühlen oder Gehhilfen hier nicht nur durchpassen müssen - sie müssen sich auch drehen, wenden oder anderen begegnen können. Eine 80 cm breite Tür ist für einen Rollstuhl gerade noch machbar. Eine 90 cm breite Öffnung macht den Unterschied zwischen einem sicheren Durchgang und einer Gefahrenstelle.

Das gilt besonders für Flure, Eingangsbereiche und Zugänge zu Wohnräumen. Wenn du in einer bestehenden Wohnung einen Durchgang nachträglich verbreiterst, ist 90 cm der neue Standard - auch wenn die alte Tür nur 80 cm hatte. In Sanierungen wird das oft ignoriert. Aber wenn du barrierefrei bauen willst, musst du diesen Unterschied kennen. Tür ≠ Durchgang. 80 cm ≠ 90 cm.

Wie groß muss ein Wenderadius sein?

Ein Wenderadius ist kein Kreis - er ist ein Platz, auf dem jemand mit Rollstuhl, Gehhilfe oder Kinderwagen sich um 180 Grad drehen kann. Die DIN 18040 verlangt dafür eine mindestens 150 cm x 150 cm große Fläche. Das ist ein Quadrat, das groß genug ist, um sich mit einem Rollstuhl zu drehen - ohne an Wänden oder Möbeln hängenzubleiben.

Doch es gibt eine Ausnahme: Wenn ein Flur nicht länger als 6 Meter ist, und vor und nach diesem Abschnitt eine Wendefläche von 150 cm x 150 cm vorhanden ist, dann reicht eine Breite von 120 cm. Viele Planer verstehen das falsch. Sie denken: „6 Meter lang, also 120 cm breit - passt.“ Aber sie vergessen die Voraussetzung: vor und nach dem Abschnitt muss eine Wendefläche sein. Wenn das nicht gegeben ist, ist die 120 cm-Breite nicht erlaubt. Das ist der häufigste Planungsfehler in Wohnungen - besonders in älteren Gebäuden, wo die Flure schmal sind.

Wo du diesen 120 cm-Flur einsetzen darfst: Nur in Verbindungsstrecken zwischen zwei Wendeflächen - zum Beispiel zwischen Bad und Schlafzimmer, wenn beide Räume genug Platz für eine Drehung bieten. In Fluren, die zu einer Wohnungstür führen, oder in Wohnzimmern, wo sich Menschen begegnen, ist 150 cm Pflicht.

Rollstuhl dreht sich in einem 150 cm x 150 cm großen Wendebereich im Bad.

Begegnungsflächen - warum sie oft fehlen

Stell dir vor, du fährst mit dem Rollstuhl durch einen Flur. Plötzlich kommt jemand mit einem anderen Rollstuhl oder einer Gehhilfe entgegen. Wo bleibt ihr? Wenn der Flur nur 120 cm breit ist, bleibt kein Platz. Deshalb schreibt die DIN 18040 vor: Alle 15 Meter Flurlänge muss eine Begegnungsfläche von mindestens 180 cm x 180 cm vorhanden sein. Das ist kein Luxus - das ist Sicherheit.

Diese Flächen brauchst du nicht in jedem Raum. Aber in langen Fluren, in Eingangsbereichen von Mehrfamilienhäusern oder in öffentlichen Gebäuden sind sie zwingend. Viele Bauherren sparen sie aus, weil sie denken: „Das ist ja nur für wenige.“ Aber die Norm schützt nicht nur Menschen mit Behinderung - sie schützt auch ältere Menschen, die plötzlich eine Gehhilfe brauchen, oder Eltern mit Kinderwagen, die sich in einem engen Flur begegnen. Und das sind mehr Menschen, als du denkst.

Was gilt für private Wohnbereiche?

In privaten Wohnräumen - also Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche - gelten andere Regeln. Hier reicht eine Bewegungsfläche von 1,20 m x 1,20 m. Das ist kleiner als ein Wenderadius, aber ausreichend, um sich im Raum zu bewegen, an einem Bett oder einem Tisch zu sitzen oder eine Tür zu öffnen. Aber: Diese Fläche muss frei sein. Keine Möbel, keine Kabel, keine Regale, die den Zugang blockieren.

Ein häufiger Fehler: Man baut einen großen Schrank in die Ecke und denkt, der Rollstuhl könne daran vorbeifahren. Aber wenn der Schrank nur 5 cm in den Raum ragt, ist die Bewegungsfläche auf 1,15 m reduziert. Und das ist zu wenig. Plan immer mit 1,20 m freier Fläche - und halte sie auch nach der Einrichtung frei.

Langer Flur mit zwei Begegnungsflächen, wo Rollstühle sich sicher begegnen können.

Die Kraft, um eine Tür zu öffnen - ein unterschätztes Detail

Es reicht nicht, dass eine Tür breit genug ist. Sie muss sich auch leicht öffnen lassen. Die DIN 18040 schreibt vor: Der maximale Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen einer Tür darf 30 Newton betragen. Das ist ungefähr die Kraft, die du brauchst, um eine schwere Einkaufstasche anzuheben - oder eine Tür mit einem guten Türschließer zu öffnen.

Ein schwerer Türschließer, eine verkeilte Scharnierdichtung oder ein falsch justierter Türangel können das leicht überschreiten. Menschen mit Arthrose, Schwäche oder eingeschränkter Kraft - das sind oft ältere Menschen - können diese Türen nicht mehr öffnen. Und dann brauchen sie Hilfe. Das ist das Gegenteil von Barrierefreiheit.

Verwende immer Türschließer mit einstellbarem Schließmoment. Teste die Tür mit einem Kraftmesser - oder einfach mit deiner Hand: Wenn du sie mit einer Hand öffnen kannst, ohne dich anzustrengen, ist es in Ordnung. Wenn du mit beiden Händen zupacken musst, ist sie zu schwer.

Was kommt 2026? Die europäische Norm DIN EN 17210

Die DIN 18040 ist die aktuelle Grundlage - aber sie wird abgelöst. Seit 2021 gibt es die europäische Norm DIN EN 17210, die 2026 in einer überarbeiteten Fassung erscheint. Sie wird die deutschen Vorgaben nicht komplett ändern, aber erweitern - besonders bei Außenbereichen, Treppen und Wegeführungen.

Die guten Nachrichten: Die Maße für Türen und Wenderadien bleiben weitgehend gleich. 80 cm Türbreite, 150 cm Wenderadius, 30 Newton Kraft - das wird weiterhin gelten. Die neue Norm wird nur noch klarer formuliert, mit mehr Beispielen und weniger Spielraum für Fehlinterpretationen.

Das bedeutet: Wer jetzt nach DIN 18040 plant, baut nicht veraltet - er baut zukunftssicher. Die europäische Norm wird nicht plötzlich alles ändern. Sie wird die bestehenden Regeln übernehmen und ergänzen. Also: Nutze die DIN 18040 heute. Sie ist die beste Grundlage, die du hast.

Warum viele Projekte scheitern - und wie du es richtig machst

Die meisten Fehler passieren nicht bei der Planung, sondern bei der Ausführung. Ein Architekt plant 90 cm Türöffnung. Der Tischler baut eine 85 cm breite Tür. Der Bauherr denkt: „Passt doch.“ Aber es passt nicht. Eine Studie des Bundesministeriums für Wohnen aus 2022 zeigt: Nur 67 % der neu gebauten Wohnungen erfüllen die DIN 18040 vollständig. In Sanierungen sind es noch weniger.

Wie vermeidest du das?

  • Zeichne die Maße immer auf den Grundriss - nicht nur in Gedanken.
  • Prüfe die Türbreite mit einem Maßband nach der Montage - nicht vorher.
  • Verlange eine schriftliche Bestätigung vom Handwerker, dass die Maße eingehalten werden.
  • Wenn du einen Flur hast, der länger als 15 Meter ist: Baue eine Begegnungsfläche ein - auch wenn es teurer ist.
  • Teste die Türöffnungskraft mit einer Federwaage - oder mit jemandem, der weniger Kraft hat als du.

Barrierefreiheit ist kein Bonus - sie ist eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Und sie lohnt sich: Nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern für alle. Denn wer heute barrierefrei baut, baut für sein eigenes Alter - und für die Zukunft.

Wie breit muss eine Tür für einen Rollstuhl sein?

Eine Tür für einen Rollstuhl muss mindestens 0,80 Meter lichte Öffnungsbreite haben, wie es die DIN 18040-2 vorschreibt. Für Durchgänge ohne Türblatt ist eine Breite von mindestens 90 cm erforderlich. Diese Maße garantieren, dass ein Standardrollstuhl ohne fremde Hilfe durchpasst. In der Praxis empfehlen Experten 90 cm lichte Öffnung, um Montagetoleranzen und Dichtungen einzuplanen.

Was ist ein Wenderadius und wie groß muss er sein?

Ein Wenderadius ist die Fläche, auf der eine Person mit Rollstuhl oder Gehhilfe sich um 180 Grad drehen kann. Die DIN 18040 verlangt dafür eine Mindestfläche von 150 cm x 150 cm. In Fluren von maximal 6 Metern Länge, die vor und nach einer Wendefläche liegen, ist eine Breite von 120 cm zulässig - aber nur, wenn die Wendeflächen vorhanden sind. Viele Planer vergessen diese Voraussetzung und bauen falsch.

Muss ich bei einer Sanierung die DIN 18040 einhalten?

Bei Sanierungen ist die Einhaltung der DIN 18040 nicht immer gesetzlich verpflichtend - aber sie ist die einzige verlässliche Grundlage für echte Barrierefreiheit. In einigen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn du nicht verpflichtet bist, solltest du die Norm anwenden: Sie schützt dich vor späteren Kosten, erhöht den Wert der Immobilie und macht das Zuhause für alle nutzbar - auch für dich selbst im Alter.

Darf ich eine Tür mit 85 cm Breite einbauen, wenn der Rahmen 5 cm dick ist?

Nein. Die lichte Öffnungsbreite - also die freie Durchgangsweite zwischen Türblatt und Rahmen - muss mindestens 80 cm betragen. Bei einer 85 cm breiten Tür und einem 5 cm dicken Rahmen bleibt nur 80 cm frei. Das ist die Grenze. Wenn die Tür nicht perfekt montiert ist, sinkt die Breite unter 80 cm. Deshalb: Baue eine Tür mit mindestens 90 cm Gesamtbreite, um sicherzustellen, dass die lichte Öffnung immer mindestens 80 cm beträgt.

Wie viel Kraft darf ich brauchen, um eine Tür zu öffnen?

Die DIN 18040 begrenzt die maximale Kraft zum Öffnen und Schließen einer Tür auf 30 Newton. Das entspricht etwa der Kraft, die du brauchst, um eine schwere Einkaufstasche anzuheben. Zu starke Türschließer, schlecht justierte Scharniere oder verkeilte Dichtungen können das überschreiten. Teste die Tür mit einer Federwaage oder mit jemandem, der weniger Kraft hat - wenn du dich anstrengen musst, ist sie zu schwer.