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Energieausweis – schnell erklärt und leicht beantragt

Du willst ein Haus kaufen, mieten oder verkaufen? Dann brauchst du einen Energieausweis. Das Dokument zeigt, wie viel Energie das Gebäude verbraucht und welche Kosten auf dich zukommen können. Ohne Energieausweis darf die Immobilie in den meisten Fällen nicht öffentlich angeboten werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Arten des Energieausweises und ihre Unterschiede

Es gibt zwei Formen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkosten der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, aber nur dann zulässig, wenn das Gebäude mindestens drei Jahre lang bewohnt war und keine größeren Modernisierungen stattgefunden haben.

Der Bedarfsausweis wird von einem zertifizierten Experten erstellt. Er berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand von Bauplänen, Dämmung, Heizung und Fenster. Das Ergebnis ist genauer, kostet aber mehr. Für Neubauten, größere Sanierungen oder denkmalgeschützte Objekte ist meistens der Bedarfsausweis Pflicht.

Wie beantrage ich einen Energieausweis?

Der Ablauf ist einfach: Suche einen anerkannten Energieberater, Architekten oder Fachbetrieb. Auf der Website des Bundesministeriums findest du eine Liste zertifizierter Anbieter in deiner Nähe. Vereinbare einen Termin, stell dein Bauwerk vor Ort vor und übergib alle relevanten Unterlagen (Baupläne, Heizkostenabrechnungen, Renovierungsnachweise).

Der Experte prüft die Daten, führt eventuell Messungen durch und stellt den Ausweis aus. Du erhältst das Dokument in digitaler Form und in Papier. Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre – danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

Kosten und Tipps für die Praxis

Die Preise variieren: ein einfacher Verbrauchsausweis kostet etwa 70 – 120 €, ein Bedarfsausweis liegt meist zwischen 150 – 300 €. Manche Kommunen bieten Zuschüsse für energetische Sanierungen, die auch die Kosten für den Ausweis senken können.

Damit du nicht unnötig viel zahlst, prüfe vorher, welche Art von Ausweis für dein Vorhaben nötig ist. Frage mehrere Anbieter nach einem Kostenvoranschlag und achte darauf, dass sie „Energieausweis‑Sachverständige“ nach § 38 EnEV sind. Ein genauer Ausweis kann später beim Verkauf oder der Vermietung sogar einen höheren Preis rechtfertigen, weil er die Energieeffizienz deiner Immobilie nachweist.

Zu guter Letzt: Bewahre den Energieausweis gut auf. Er muss bei Besichtigungen, Kaufverträgen und Mietverträgen vorgelegt werden. Auch das Bauamt kann danach fragen, wenn du bauliche Änderungen planst.

Mit diesen Infos bist du bestens gerüstet, den richtigen Energieausweis zu erhalten und keine gesetzlichen Stolperfallen zu laufen. Viel Erfolg beim nächsten Immobilientermin!

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