Notarielles Testament für Immobilien: So sparen Sie bei den Kosten

Ein Haus oder eine Wohnung zu hinterlassen, klingt erst einmal nach einem wertvollen Erbe. Doch für die Hinterbliebenen kann es zum bürokratischen Albtraum werden, wenn die rechtlichen Weichen nicht richtig gestellt sind. Viele unterschätzen, dass ein handgeschriebener Zettel oft nicht ausreicht, um eine Immobilie reibungslos zu übertragen. Hier kommt das notarielle Testament ist eine vor einem Notar beurkundete Erklärung des letzten Willens, die eine extrem hohe Rechtssicherheit bietet und insbesondere bei Immobilienvermögen den kostenintensiven Erbschein oft überflüssig macht ins Spiel. Wer glaubt, dass der Gang zum Notar nur unnötig Geld kostet, übersieht oft die versteckten Gebühren, die nach dem Tod beim Amtsgericht anfallen.

Warum sich die Vorabkosten beim Notar langfristig auszahlen

Es ist ein klassischer Trugschluss: Man spart heute beim Notar, um später beim Erbschein doppelt zu zahlen. Wer ein eigenhändiges Testament schreibt, zahlt zwar anfangs fast nichts - etwa 15 € für das Register und 75 € für die Hinterlegung. Doch sobald die Erben das Haus im Grundbuch umschreiben lassen wollen, verlangt das Grundamt fast immer einen Erbschein. Und hier wird es teuer. Bei einem Nachlasswert von 500.000 € können die Gebühren für einen Erbschein bereits 1.870 € betragen.

Ein notariell beurkundetes Testament hingegen ersetzt in der Regel diesen Erbschein. Das bedeutet, die Erben können die Immobilie wesentlich schneller und ohne zusätzliche hohe Gerichtskosten übertragen. Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Ein Hausbesitzer mit einem Objekt im Wert von 350.000 € zahlte etwa 715 € für die Notarbeurkundung, sparte sich dadurch aber Erbschein-Gebühren von rund 830 €. Das ist ein sofortiger Gewinn an Liquidität für die Erben und eine massive Zeitersparnis.

So berechnen sich die Notarkosten für Ihr Immobilientestament

Die Gebühren sind in Deutschland nicht willkürlich, sondern im GNotKG ist das Gerichts- und Notarkostengesetz, das die Gebühren für notarielle Tätigkeiten auf Basis des Geschäftswertes regelt festgeschrieben. Das Wichtigste vorab: Die Kosten richten sich nach dem Gesamtwert des Nachlasses, nicht nach dem Zeitaufwand des Notars. Ob der Notar zwei oder fünf Stunden Zeit benötigt, spielt für die Grundgebühr keine Rolle.

Die Gebührenstruktur ist degressiv. Das bedeutet, je höher der Wert der Immobilie, desto geringer ist der prozentuale Anteil der Notargebühr am Gesamtwert. Für ein Einzeltestament wird eine sogenannte 1,0-Gebühr fällig, während ein gemeinschaftliches Testament (zum Beispiel für Ehepaare) eine 2,0-Gebühr auslöst.

Beispielhafte Kosten für ein notarielles Einzeltestament (inkl. MwSt.)
Nachlasswert Geschätzte Notarkosten Kosten für Erbschein (Alternative)
100.000 € ca. 360 € ca. 273 €
250.000 € ca. 535 € ca. 870 €
500.000 € ca. 935 € ca. 1.870 €

Wie man sieht, kippt das Kostenverhältnis bereits bei mittleren Immobilienwerten deutlich zugunsten des notariellen Testaments. Wer eine Immobilie besitzt, fährt mit der Beurkundung fast immer günstiger.

Strategien, um die Kosten bei der Beurkundung zu senken

Man kann die Gebühren nicht einfach „verhandeln“, da sie gesetzlich fixiert sind. Aber es gibt Wege, die Gesamtkosten niedrig zu halten und versteckte Ausgaben zu vermeiden.

  • Präzise Immobilienbewertung: Geben Sie den Immobilienwert zum Zeitpunkt der Beurkundung exakt an. Wer den Wert zu hoch schätzt, zahlt unnötig hohe Gebühren. Wer ihn zu niedrig ansetzt, riskiert Nachzahlungen und Zinsen, wie es ein BGH-Urteil vom Februar 2024 verdeutlicht.
  • Digitale Vorarbeit leisten: Viele Notare bieten mittlerweile digitale Vorabfragen an. Wenn Sie Ihre Daten, Grundbuchauszüge und Wünsche bereits strukturiert einreichen, reduziert das die Beratungszeit im Büro. Das spart zwar nicht direkt die Gebühr, verhindert aber Verzögerungen und mögliche Zusatzkosten für weitere Termine.
  • Teilungsanordnungen nutzen: Wenn Sie im Testament genau festlegen, wer welches Zimmer oder welches Grundstück bekommt (eine sogenannte Teilungsanordnung), kann die Gebühr für diese spezifische Verfügung unter Umständen geringer ausfallen (oft nur 50 % der vollen Gebühr), sofern dies als Vermächtnis ausgestaltet ist.
  • Zentrales Testamentsregister: Achten Sie darauf, dass Ihr Testament im Zentrale Testamentsregister ist ein elektronisches Verzeichnis der Bundesnotarkammer, das Informationen über den Ort der Verwahrung von Testamenten speichert registriert wird. Die Kosten hierfür sind mit ca. 15 € minimal, verhindern aber eine extrem teure Suche nach dem Testament nach dem Tod des Erblassers.

Einzeltestament vs. Erbvertrag: Was lohnt sich für Paare?

Ehepartner stehen oft vor der Wahl: Reicht ein gemeinschaftliches Testament oder brauchen wir einen richtigen Erbvertrag? Ein gemeinschaftliches Testament ist günstiger (2,0-Gebühr), bietet aber weniger Flexibilität. Ein Erbvertrag ist eine bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen über die gegenseitige Erbfolge, die im Gegensatz zum Testament nicht einseitig widerrufen werden kann rechtlich wesentlich stärker. Hier können Sie Dinge festlegen, die im Testament nicht möglich sind, wie etwa gegenseitige Absicherungen oder spezifische Auflagen.

Die Kosten für einen Erbvertrag sind deutlich höher - bei einem Nachlass von 500.000 € kann dies bis zu 2.500 € kosten. Dennoch ist er für Paare mit mehreren Immobilien oder komplexen Familienverhältnissen oft die sicherere Wahl, da er Streitigkeiten zwischen den Erben fast vollständig ausschließt. Ein Rechtsstreit über ein falsch verstandenes Testament kostet am Ende ein Vielfaches jeder Notargebühr.

Die Rolle der Digitalisierung im Erbrecht 2026

Wir befinden uns in einer Phase des Umbruchs. Seit Januar 2025 gibt es ein neues elektronisches Testamentsregister, das den Ablauf papierloser macht und kleine Verwaltungsgebühren einspart. Experten prognostizieren für die kommenden Jahre eine weitere Senkung der Kosten durch standardisierte Fragebögen, die die Beratungszeit verkürzen sollen.

Zudem gibt es eine interessante Entwicklung bei den Gebühren: Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2024 die aktuelle Gebührenstruktur teilweise für verfassungswidrig erklärt. Das bedeutet, dass insbesondere bei sehr hohen Vermögenswerten (über 1 Mio. €) bis 2026 mit einer Neuberechnung und einer möglichen Senkung der Gebühren um bis zu 18 % zu rechnen ist. Wer also ein Millionenvermögen an Immobilien besitzt, sollte die aktuelle Entwicklung genau beobachten, bevor er den Termin fixiert.

Brauche ich bei einem notariellen Testament wirklich keinen Erbschein?

In den allermeisten Fällen ja. Das notarielle Testament dient zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts als Nachweis über die Erbenstellung. Es gibt jedoch seltene Ausnahmen, etwa wenn die Erbenstellung im Testament unklar formuliert ist oder ein Erbe das Testament trotz notarieller Form erfolgreich anfechtet. In solchen Fällen kann das Grundamt dennoch einen Erbschein fordern.

Wie hoch sind die Kosten für die Verwahrung des Testaments?

Die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht kostet in der Regel eine einmalige Gebühr von etwa 75 €. Dies ist unabhängig vom Wert Ihrer Immobilien und stellt sicher, dass Ihr Testament sicher aufbewahrt wird und nach Ihrem Tod zuverlässig gefunden wird.

Kann ich den Immobilienwert im Testament schätzen oder muss er exakt sein?

Es ist dringend ratsam, den aktuellen Marktwert möglichst genau anzugeben, da die Notargebühren direkt auf diesem Wert basieren. Eine grobe Überschätzung führt zu zu hohen Gebühren. Eine Unterschätzung hingegen kann rechtliche Probleme und Nachforderungen durch die Notarkammer nach sich ziehen, insbesondere wenn später im Erbfall die Differenz auffällt.

Was passiert, wenn ich ein Testament selbst schreibe, aber später doch zum Notar gehe?

Ein späterer Gang zum Notar kann dazu dienen, das bestehende Testament zu bestätigen oder in ein notarielles Testament umzuwandeln. Das spart zwar nicht die ursprüngliche Zeit, bietet aber die oben genannten Vorteile bei der Grundbuchumschreibung. Wichtig ist, dass das neue notarielle Testament das alte eigenhändige Testament explizit ersetzt oder ergänzt.

Sind die Beratung und das Erstellen des Entwurfs extra zu bezahlen?

Nein. In den gesetzlich festgelegten Gebühren des GNotKG sind die Beratung, die Erstellung des Entwurfs und die eigentliche Beurkundung bereits enthalten. Sie zahlen nicht nach Stunden, sondern nach dem Wert Ihres Vermögens.

Nächste Schritte zur Umsetzung

Wenn Sie Ihre Immobilienbesitz sicher und kosteneffizient vererben wollen, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Dokumente sammeln: Besorgen Sie sich aktuelle Grundbuchauszüge (Kosten ca. 10-20 €) und eine aktuelle Marktwertschätzung Ihrer Immobilien.
  2. Wünsche definieren: Überlegen Sie genau, wer was erhalten soll. Nutzen Sie bei komplexen Wünschen die Option einer Teilungsanordnung.
  3. Notar wählen: Suchen Sie einen Notar, der digitale Vorabfragen anbietet, um den Prozess zu beschleunigen.
  4. Beurkundungstermin: Gehen Sie zum Termin mit den exakten Werten in die Beurkundung, um die Gebühren optimal zu gestalten.
  5. Kontrolle: Vergewissern Sie sich, dass die Registrierung im Zentralen Testamentsregister erfolgt ist.